Leistungen

Ich bin Inhaberin einer Praxisbewilligung, verfüge über eine Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und bin anerkannte Leistungserbringerin für die Zusatzversicherungen.

Die Abrechnung von Psychotherapie Sitzungen kann demzufolge entweder über die obligatorische Krankenpflegeversicherung oder die Zusatzversicherung erfolgen.

Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung

Voraussetzung für die Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Grundversicherung ist eine ärztliche Anordnung entweder durch Allgemeinmediziner*innen, Kinderärzt*innen, Psychiater*innen oder Fachärzt*innen für psychosomatische Medizin. Die Anordnung hat vor Aufnahme einer Psychotherapie zu erfolgen. Das ausgefüllte Formular Anordnung psychologische Psychotherapie bringen Sie am besten gleich in die erste Sitzung mit.

Weiterführende Informationen zum Anordnungssystem finden Sie zudem hier: Informationen für Patient*innen

Abrechnung über die Zusatzversicherung

Die Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung ist teilweise gedeckt. Den Anteil der Kostenübernahme sowie die allgemeinen Bedingungen klären Sie bitte mit Ihrem Zusatzversicherer am besten vor Aufnahme einer Psychotherapie ab.

Selbstzahler*innen

Eine vollständige Kostenübernahme der Sitzungen durch Sie ist jederzeit möglich. Es besteht keine Pflicht der Diagnosestellung und Informationspflicht über die Behandlung an die Versicherer.

Coaching, Supervision

Preise auf Anfrage.

 

Für eine Sitzung wird mindestens eine volle Stunde (d.h. 60 min) reserviert. Vereinbarte Sitzungen können im Verhinderungsfall bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Kurzfristig abgesagte Sitzungen (d.h. weniger als 24 Stunden vorher) müssen Ihnen leider verrechnet werden und werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.

 

«Aufrichtigkeit ist, wenn man von sich selbst überrascht ist.»
Nadine Gordimer